Rechtliche Klarheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen für strukturierte Zusammenarbeit

Transparenz schafft Vertrauen, oder nicht? Diese AGB regeln die Grundlage für Lieferungen, Zahlungen, Massanfertigungen und Gewährleistung bei KeraStride Innovations in klarer, nachvollziehbarer Form.

Hands holding a leather shoe pattern beside contract papers in a Zurich workshop
Verlässlich dokumentiert

Klare Bedingungen für individuelle Schuhprojekte, Serienaufträge und Sonderanfertigungen.

AGB – KeraStride Innovations

Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam. Warum? Weil saubere Prozesse spätere Missverständnisse vermeiden.

1. Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von KeraStride Innovations gegenüber Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten für Standardprodukte ebenso wie für individualisierte Projekte mit orthopädischen Anpassungen, keramisch veredelten Komponenten oder spezialisierten Arbeitsschuhen.

2. Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein schriftliches Angebot bestätigt oder eine Bestellung von uns angenommen wird. Maßgeblich sind die im Angebot beschriebenen Spezifikationen, Materialien und Stückzahlen. Abweichende Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Klingt streng? Genau so bleibt es eindeutig.

3. Leistungen und Anpassungen. KeraStride Innovations entwickelt und fertigt Schuhe nach definierten technischen Vorgaben, ergonomischen Anforderungen und vereinbarten Designs. Bei Massanfertigungen oder orthopädischen Produkten können Abweichungen in Passform, Optik und Materialstruktur produktionsbedingt auftreten, sofern sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen. // TODO: projektspezifische Annexliste ergänzen

4. Preise und Zahlung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand und allfälliger Zollabgaben. Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig. Bei Verzug sind wir berechtigt, Mahngebühren und gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Wer möchte schon unnötige Verzögerungen im Produktionsplan?

5. Lieferung und Gefahrübergang. Liefertermine werden nach bestem Ermessen geplant und gelten als Richtwerte, ausser es wurde ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich zugesagt. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportdienstleister oder an die Kundschaft auf diese über. Teil-Lieferungen sind zulässig, sofern sie zumutbar sind und den Zweck der Bestellung nicht beeinträchtigen.

6. Gewährleistung und Reklamationen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine angemessene Gutschrift. Natürlicher Verschleiss, unsachgemässe Pflege und Änderungen durch Dritte sind ausgeschlossen. // XXX: Schweiz-spezifische Fristen rechtlich prüfen

7. Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Weiterveräusserung, Verpfändung oder anderweitige Belastung vor vollständiger Zahlung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Das schützt beide Seiten, nicht wahr?

8. Urheber- und Nutzungsrechte. Konstruktionszeichnungen, Muster, technische Unterlagen und Designkonzepte bleiben unser geistiges Eigentum, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht. Eine Weitergabe an Dritte oder eine industrielle Nachproduktion ohne Freigabe ist untersagt.

9. Haftung. KeraStride Innovations haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Eine Haftung für falsche Angaben der Kundschaft, insbesondere bei orthopädischen Massdaten oder Materialfreigaben, ist ebenfalls ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das ist der Rahmen, auf den man sich verlassen kann.

Kurz und praktisch

Brauchen Sie eine schnelle Orientierung, bevor Sie bestellen oder ein Projekt freigeben? Diese Punkte helfen im Alltag und sparen Rückfragen.

Schriftliche Freigaben

Bei Sonderanfertigungen zählt die letzte schriftliche Version. So bleibt die Produktion präzise.

Planbare Lieferfenster

Wir koordinieren realistische Termine, damit Ihre Ware nicht nur gut aussieht, sondern rechtzeitig ankommt.

Fragen vorab klären

Unklare Spezifikationen? Melden Sie sich frühzeitig, dann können wir Material, Funktion und Budget sauber abstimmen.

Direkter Kontakt

+41680892965

Standort

175 Aemtlerstrasse, 8003 Zürich, CH